Baugutachter Bornheim

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Betr.-Wirt (FH) Ulrich Lütz Bornheim
Dipl.-Betr.-Wirt (FH)

Ulrich Lütz

Bausachverständiger und Baugutachter

Custorstraße 25
53332 Bornheim
Tel: 0228 7638 69 70
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Qualifikation

  • Diplom Betriebswirt (FH)
  • Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gemäß ISO 17024
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bornheim steht Ihnen Dipl.-Betr.-Wirt (FH) Herr Ulrich Lütz als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Betr.-Wirt (FH) Herr Ulrich Lütz kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bornheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bornheim kommen bzw. sich nicht in Bornheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Bornheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Im Süden von Nordrhein-Westfalen liegt Bornheim eine mittlere kreisangehörige Stadt im Rhein-Sieg-Kreis.

Bornheim liegt zentral zwischen Köln und Bonn und ist durch Ihr Wachstum die drittgrößte Stadt des Rhein-Sieg-Kreises. Im Süden grenzt Bornheim an die Bundesstadt Bonn, an die Gemeinden Alfter und Schwisstal im Südwesten, im Westen an die Gemeinde Weilerswist, an die Städte Brühl und Wesseling und im Osten am Rhein an die Stadt Niederkassel.

Das Stadtgebiet von Bornheim gliedert sich in 14 Stadtteile: Bornheim, Brenig, Dersdorf, Hemmerich, Kardorf, Merten, Roisdorf, Rösberg, Sechtem, Walberberg, Waldorf, Hersel, Uedorf und Widdig

Die Stadt umfasst ein Gebiet von 8.269 ha, welches zurzeit von 48.435 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird.

Bornheim bietet viele verschiedene Sehenswürdigkeiten wie beispielweise das Schloss Bornheim, die Insel Herseler Werth an der Grenze zu Hersel, die denkmalgeschützte Pfarrkirche St. Servatius und die denkmalgeschützte Alte evangelische Kirche Bornheim.

Weiterhin gibt es einige Wanderwege, darunter auch der des Literaturnobelpreisträgers Heinrich Böll. Der Heinrich-Böll-Weg führt vorbei am Wohnhaus der Familie Böll bis zum Grab von Heinrich Böll.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:

Rathausstraße 2

53332 Bornheim

Bauamt:

Rathausstraße 2

53332 Bornheim

Grundbuchamt:

Wilhelmstraße 21-23

53111 Bonn

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